AGB
FÜR ALLE BESUCHER, DIE UNTER 18 SIND, GILT:
Es gelten bei allen Veranstaltungen die allgemeinen Jugenschutzbestimmungen- und Gesetzlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland.Diese sind zu beachten und einzuhalten. Das bedeutet :
ABENDPROGRAMM:
Zutritt ab dem 16. Lebensjahr.
Alle Personen unter 18 Jahren müssen bis 24.00 Uhr das Veranstaltungsgelände verlassen. Dies gilt jedoch nicht, wenn man in Begleitung einer volljährigen Person ist, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern besitzt. Diese besagt, dass diese Person für die Dauer des Festivals die Aufsichtspflicht übernimmt. Erziehungsberechtigter bzw. Personenberechtigter im Sinne des Gesetzes ist :
a) jede Person, die allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGBs (Bürgerliches Gesetzbuch) die Personensorge zusteht, z.B. Vater, Mutter oder Vormund
b) jede sonstige Person über 18 Jahren, die auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personen- bzw. Sorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten ankommt, haben diese Personen ihre Berechtigung auf Verlangen schriftlich darzulegen.
Das bedeutet konkret:
Wenn Ihr eine Begleitperson, bspw. Schwester, Bruder, Freund, Freundin, dabei habt, diese Person über 18 Jahre alt ist und Euer Personen-, bzw. Sorgenberechtigter (meistens Eltern) mit einer schriftlichen Vereinbarung darlegt, dass diese Begleitperson die Funktion als Erziehungsberechtigter für Euch übernimmt, könnt Ihr die Veranstaltung bis zur entsprechend auf der Vereinbarung genannten Uhrzeit besuchen. Du und deine Begleitperson muss sich in jedem Fall ausweisen können.
Für die gestattete Erziehungsübertragung steht euch hier das Formular zum Download zur Verfügung.
Erziehungsbeauftragung
(Ohne Begleitperson/Unterschrift ungültig)
Bitte Personalausweis beiführen!
Um Missverständnisse und- oder ungewollte Komplikationen und Zwischenfälle im wesentlichen zu vermeiden, bitten wir Sie unsere Geschäftsbedingungen sorgfältig zu beachten !
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Beachten Sie unbedingt die Hinweise- und Anordnungen der Ordnungskräfte.
Bei Missachtung siehe Pkt. 21
2. Einlaß nur mit gültiger Eintrittskarte.
3. Der Veranstalter hat keinen Einfluß auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen Einzelevents die außerhalb des Rahmenprogramms stattfinden.
4. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters ist dahingehend ausgeschlossen.
5. Schadensansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
6. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen (ausser Outdoorgelände/Tagesprogramm), Plastikflaschen (ausser Outdoorgelände/Tagesprogramm), pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen in das Veranstaltungsgelände ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung siehe Pkt. 21. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Im Falle der Verweigerung siehe Punkt 21.
7. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Eine Erstattung oder Entschädigung erfolgt bei Vorliegen von wichtigen in Person des Besuchers liegenden, von diesem zu vertretenden Gründen nicht.
8. Beim Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen (oder Stempel) eingetauscht, welches berechtigt, das Festival zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet.
9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei vorheriger Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Bei Abbruch / Abssage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter etc.), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz, soweit dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden kann.
11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und rechtzeitig bekannt gemacht wird.
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
13. Der Besucher parkt sein Auto/Fahrrad/Wohnmobil auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz zur Last.
14. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene/beschädigte oder gestohlene Sachen verantwortlich.
15. Der Erwerb der Eintrittskarte durch Besucher zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. (bei Verstoß siehe Punkt 21).
16. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.Oder direkt vor Ort an der Abendkasse.
17. Das Hausrecht während der gesamten Veranstaltung wird Veranstalter bzw. von durch diesen beauftragten Personen ausgeübt.
18. Das Betreten des Bühnen- und Tresenbereichs,der Personalräume und- oder Backstageräume ist untersagt. Gleiches gilt für das Besteigen von Absperrgittern (bei Verstoß siehe Pkt. 21).
19. Das Mitbringen von Tieren in die Veranstaltungsfläche ist grundsätzlich untersagt (bei Verstoß siehe Pkt. 21).
20. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhält der Veranstalter von dem Besucher ohne gesonderte Vergütung das Recht, Bild/Ton- Aufnahmen herzustellen, zu senden oder senden zu lassen sowie diese selbst oder durch Dritte ausstrahlen und zu audiovisuellen / Printzwecken zu nutzen.
21. Bei Verstoß gegen gesetzliche (strafrechtliche) Regelungen oder insbesondere gegen die vorstehenden Bestimmungen/Geschäftsbedingungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
22. Der Umtausch/Reklamation im Voraus gekaufter (oder auf der Veranstaltung erworbener) Werbeartikel/Merchandising ist ausgeschlossen.
23. Durch ein Gewinnspiel/Verlosung erhaltene Preise (Veranstaltungskarten,Kleidungsstücke ect.) dürfen nicht an dritte weiter verkauft werden. Diese Artikel sind ebenfalls vom Umtausch ausgeschlossen.
24. Spezielle Dienstleistungen erfolgen erst nach Absprache und- oder vertraglicher Vereinbarung.
25. Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
26. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird als Gerichtsstand Aurich gewählt und die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.
27. Der Webmaster übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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